Pflegekräfte in Schutzkleidung desinfizieren Oberflächen und Patientenbett zur Einhaltung des Arbeitsschutzes im Krankenhaus
Geändert am : 12.08.2026 09:50
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Arbeitssicherheit im Krankenhaus: Darauf muss man achten

Krankenhäuser gehören zu den Arbeitsplätzen mit den meisten Unfällen in Deutschland. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie gesetzliche Vorgaben praxisnah umsetzen, Gefahren im Klinikalltag reduzieren und die psychische Gesundheit Ihres Teams stärken – und wie Sie so Ausfallzeiten senken.

Warum Arbeitssicherheit im Krankenhaus so wichtig ist

Im Klinikalltag treffen Zeitdruck, körperliche Belastung und der Umgang mit Krankheitserregern täglich zusammen. Pflegekräfte lagern Patientinnen und Patienten um, Ärztinnen und Ärzte wechseln im Minutentakt zwischen Zimmern – in diesem Tempo passieren schnell Fehler, die im Gesundheitswesen besonders schwer wiegen können. Ein strukturierter Arbeitsschutz senkt dieses Risiko spürbar. Gesunde Mitarbeitende sichern zudem die Qualität der Patientenversorgung: Wer bei der Sicherheit spart, verliert auf Dauer wertvolle Fachkräfte durch Krankheitsausfälle. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept schützt Ihr Team also nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor Überlastung.

Gesetzliche Grundlagen für Kliniken

Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, das jede Klinikleitung verpflichtet, die Arbeitsbedingungen systematisch zu verbessern.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und gibt verbindliche Richtlinien für den Klinikalltag vor. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichert den Klinikbetrieb rechtlich ab, schafft Vertrauen bei den Mitarbeitenden und reduziert Haftungsfragen für die Stationsleitung. Folgende Vorschriften zählen dazu:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Biostoffverordnung
  • Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
  • Biologische Arbeitsstoffe in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
  • Gefahrstoffverordnung
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Strahlenschutzgesetz
  • Röntgenverordnung
  • DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Die Gefährdungsbeurteilung Krankenhaus

Um Unfälle wirksam zu verhindern, müssen Sie die Gefahren in Ihrer Klinik genau kennen. Die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist dafür das zentrale Instrument:

  • Untersuchen Sie jeden Arbeitsplatz systematisch auf mögliche Risiken.
  • Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden in diesen Prozess ein – sie kennen die Schwachstellen im Alltag am besten.
  • Dokumentieren Sie die Ergebnisse lückenlos und passen Sie Maßnahmen regelmäßig an. Neue Geräte oder veränderte Abläufe erfordern eine erneute Bewertung.

Fünf zentrale Gefahrenbereiche im Krankenhaus

1

Biologische Stoffe und Nadelstichverletzungen

Der Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten birgt tägliche Infektionsgefahren. Deshalb ist die konsequente Prävention von Nadelstichverletzungen besonders wichtig.

  • Nutzen Sie Sicherheitskanülen mit automatischem Schutzmechanismus.
  • Entsorgen Sie gebrauchte Nadeln sofort in durchstichsicheren Abwurfbehältern.

Kommt es dennoch zu einer Verletzung, schützt ein Notfallplan Ihre Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Folgeschäden.
2

Physische Ergonomie in der Pflege

Häufiges Heben und Umlagern belastet die Wirbelsäule des Pflegepersonals stark und kann auf Dauer zu chronischen Rückenschmerzen und längeren Ausfallzeiten führen. Ergonomisches Arbeiten schützt die Gesundheit Ihres Teams langfristig.

  • Setzen Sie Hilfsmittel wie Patientenlifter, Gleitmatten oder höhenverstellbare Betten ein.
  • Schulen Sie Ihr Team regelmäßig in rückenschonenden Transfertechniken.
  • Arbeitshocker mit Rollen erleichtern das mobile Arbeiten an Behandlungsplätzen oder im Labor.

Schon kleine Anpassungen in der Haltung entlasten den Körper merklich. Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem Beitrag: Ergonomie im Krankenhaus.
3

Chemische Stoffe und physikalische Gefahren

Desinfektionsmittel, Narkosegase und Zytostatika gehören zum Klinikalltag und können Haut sowie Atemwege belasten. Achten Sie auf ausreichende Belüftung und eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen.


Auch nasse Böden verursachen im Klinikalltag viele Stürze. Rutschhemmende Bodenbeläge und die zügige Beseitigung von Verschmutzungen wirken dem entgegen.

4

Die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflege

Schichtdienst, Personalmangel und emotional fordernde Situationen führen im Pflegealltag häufig zu psychischer Belastung bis hin zu Burnout. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft, diese Belastungen sichtbar zu machen.

  • Analysieren Sie psychische Belastungsfaktoren im Team systematisch.
  • Sorgen Sie für verlässliche Dienstpläne und ausreichende Ruhepausen.
  • Bieten Sie Supervisionen und psychologische Unterstützung an.

Alles rund um das Thema „Burnout Prävention“ erfahren Sie in folgendem Beitrag: „Burnout Prävention in der Arbeit“.

Auch der Schutz vor verbaler oder physischer Gewalt gewinnt an Bedeutung: Deeskalationstrainings und Notrufsysteme bieten im Ernstfall zusätzlichen Schutz.

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Chemische Stoffe und physikalische Gefahren

Desinfektionsmittel, Narkosegase und Zytostatika gehören zum Klinikalltag und können Haut sowie Atemwege belasten. Achten Sie auf ausreichende Belüftung und eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen.


Auch nasse Böden verursachen im Klinikalltag viele Stürze. Rutschhemmende Bodenbeläge und die zügige Beseitigung von Verschmutzungen wirken dem entgegen.

5

Besonderer Schutz für schwangere Mitarbeiterinnen

Werdende Mütter benötigen im Krankenhaus besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz setzt hier klare Grenzen für den Arbeitseinsatz – der Arbeitsplatz einer schwangeren Mitarbeiterin muss deshalb umgehend geprüft werden.

  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit infektiösen Materialien, Gefahrstoffen oder Strahlung.
  • Schweres Heben und Nachtarbeit sind für Schwangere ausgeschlossen.
  • Lassen sich diese Risiken nicht ausschließen, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

Dokumentieren Sie die Gefährdungsbeurteilung für Schwangere sorgfältig, um die Gesundheit von Mutter und Kind rechtssicher zu schützen.

Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

Arbeitssicherheit im Krankenhaus ist eine Gemeinschaftsaufgabe – verschiedene Akteure übernehmen dabei klar definierte Rollen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Klinikleitung, die operative Aufgaben an qualifizierte Fachkräfte delegiert:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: berät die Klinikleitung strategisch zu Schutzmaßnahmen.
  • Sicherheitsbeauftragte: unterstützen Kolleginnen und Kollegen direkt vor Ort.
  • Betriebsärztlicher Dienst: übernimmt die medizinische Vorsorge und berät zu Ergonomiefragen.
  • Arbeitsschutzausschuss (ASA): koordiniert vierteljährlich sicherheitsrelevante Themen.
  • Personalvertretung: wacht über die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte beim Gesundheitsschutz.

Digitalisierung im Arbeitsschutz der Klinik

Digitale Lösungen verändern zunehmend auch die Arbeitssicherheit im Krankenhaus. E-Learning-Plattformen ersetzen vielfach zeitaufwendige Präsenzschulungen: Mitarbeitende können Schulungen flexibel während ihrer Schicht absolvieren, was Akzeptanz erhöht und personelle Ressourcen schont. Digitale Systeme dokumentieren die Unterweisungen zudem rechtssicher.

Auch digitale Meldesysteme für Beinaheunfälle helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheitskultur im Team weiterzuentwickeln.

Fazit

Indem Sie Risiken systematisch minimieren, senken Sie die Ausfallquoten spürbar. Sie steigern die Zufriedenheit Ihres Teams und verbessern damit auch die Patientenversorgung. Prüfen Sie Ihre aktuelle Gefährdungsbeurteilung regelmäßig und statten Sie Ihr Team mit den passenden Hilfsmitteln aus – so schaffen Sie die Grundlage für eine sichere Klinik.

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz in der Klinik

Wie oft muss die Arbeitsschutzunterweisung stattfinden?

Sie müssen Ihre Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich umfassend unterweisen. Bei neuen Geräten, geänderten Aufgaben oder nach schweren Unfällen ist eine sofortige Schulung Pflicht. Neueingestellte Kräfte benötigen die Unterweisung zwingend vor Arbeitsbeginn.

Sind Krankenhäuser zur Bereitstellung von Sicherheitskanülen verpflichtet?

Ja, laut der TRBA 250 müssen Sie sichere Instrumente bereitstellen. Das gilt überall dort, wo Blut entnommen wird oder Infektionsgefahren drohen. Herkömmliche Kanülen dürfen Sie nur in begründeten Ausnahmefällen verwenden.

Was gehört in eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Sie müssen Faktoren wie Zeitdruck, unklare Aufgabenverteilungen und Schichtarbeit erfassen. Auch emotionale Belastungen durch Patient:innenkontakt und das Gewaltpotenzial gehören auf den Prüfstand. Daraus entwickeln Sie gezielte Entlastungskonzepte für Ihr Team.