In einem Labor steht ein offener Gefahrstoffschrank mit gelagerten Gefahrstoffen
Geändert am : 15.05.2025 12:51
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Gefahrstoffmanagement: so geht Sicherheit am Arbeitsplatz

In nahezu jedem Arbeitsumfeld, sei es in der Industrie, im Labor oder im Handwerk, spielen Gefahrstoffe eine Rolle. Diese Stoffe können, bei nicht ordnungsgemäßem Umgang, erhebliche Gefahren für die Mitarbeiter:innen und die Umwelt darstellen. Ein durchdachtes Gefahrstoffmanagement ist daher entscheidend, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während des Handlings mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Die Basis des Gefahrstoffmanagements beruht auf folgenden rechtlichen Anforderungen:

  • Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 6 GefStoffV, TRGS 400)
  • Ableitung von Schutzmaßnahmen (Abschnitt 4 GefStoffV, TRGS 500) und Überprüfung ihrer Wirksamkeit (§ 7 GefStoffV)
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, u.a. der getroffenen Maßnahmen (§§ 6 und 7 GefStoffV)
  • Information und Unterweisung der Beschäftigten (§ 14 GefStoffV)

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Gefahrstoffmanagement optimieren, um diese Vorschriften und Pflichten zu erfüllen.

9 Tipps für sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bei der Arbeit

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Identifizieren und dokumentieren: Welche Stoffe sind Gefahrstoffe?

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Gefahrstoffmanagement ist die Identifizierung aller in Ihrem Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Welche Stoffe zu Gefahrstoffen zählen, wird in der Gefahrstoffverordnung festgelegt. Dazu gehören Chemikalien, Gase, Dämpfe und Stäube. Sie werden verschiedenen Gefahrenklassen zugeordnet und durch die Gefahrstoffverordnung in Gefahrenkategorien eingestuft. Zu Gefahrstoffen gehören Stoffe, mit Gefährlichkeitsmerkmalen, wie z.B.

  • ätzend
  • brandfördernd
  • entzündlich
  • explosionsgefährlich
  • gesundheitsschädlich
  • giftig
  • hochentzündlich
  • leichtentzündlich
  • reizend
  • sehr giftig
  • umweltgefährlich
  • u.v.m.

Erstellen Sie eine umfassende Liste dieser Stoffe und dokumentieren Sie deren Eigenschaften sowie potenzielle Gefahren.
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Gefährdungsbeurteilung

Für jeden identifizierten Gefahrstoff ist eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dafür ist der/die Arbeitgeber:in zuständig. Unabhängig von der Unternehmensgröße und insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit bei etwaigen Unfällen, sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung schriftlich festhalten. Sicherheitsdatenblätter gehören dabei zu einer wichtigen Informationsquelle. Achten Sie darauf, dass Sie aktuelle Sicherheitsdatenblätter für die verwendeten Stoffe haben. Außerdem benötigen die Mitarbeiter:innen entsprechenden Zugang dazu. Weitere Hilfestellungen für die Ermittlung von Gefährdungen erhalten Sie beispielsweise von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie entsprechende Kennzeichnungen, Sicherheitsmaßnahmen und Lagerung festlegen.
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Kennzeichnung

Eine klare und deutliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist unerlässlich, um Mitarbeiter:innen vor möglichen Gefahren zu schützen. Stellen Sie sicher, dass alle Behälter und Verpackungen von Gefahrstoffen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Verwenden Sie dabei die entsprechenden Gefahrensymbole und -hinweise gemäß der geltenden Vorschriften. Ziehen Sie dazu das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, kurz GHS, hinzu. Folgende Informationen sollten bei der Kennzeichnung von Gebinden enthalten sein:

  • Name des Stoffes
  • Gefahrenpiktogramm
  • H-Sätze (nähere Beschreibung gefährlicher Eigenschaften von Chemikalien)
  • P-Sätze (Hinweisgeber zum sicheren Umgang mit Chemikalien)
  • Name, Anschrift, Telefon des Herstellers/Einführers oder Vertreibers in der EU
Signalwort (Hinweis auf das Ausmaß der Gefahr. Beispielsweise: „Gefahr“ oder „Achtung“.)

Folgende Piktogramme finden bei der Kennzeichnung Verwendung, gelten als Warnzeichen und sind international gültig.

GHS-Gefahrensymbole:

Gefahrstoffeigenschaft

GHS-Gefahrensymbol für reizende Stoffe – Ausrufezeichen

Ausrufezeichen: Achtung

Reizender, gesundheitsgefährdender Stoff

GHS-Symbol für chronisch gesundheitsgefährdende Stoffe – Mensch mit Strahlen in Brust

Gesundheitsgefahr: Gefahr, Achtung

Gesundheitsgefährdender Stoff

GHS-Symbol für ätzende Stoffe – Säure greift Hand und Metall an

Ätzwirkung: Gefahr, Achtung

Ätzender Stoff

GHS-Symbol für akute Toxizität – Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Akute Toxizität: Gefahr

Giftiger Stoff

GHS-Gefahrensymbol für umweltgefährdende Stoffe – abgestorbener Baum und toter Fisch

Umwelt: Achtung

Gewässer- oder Umweltgefährdender Stoff

GHS-Gefahrensymbol für leicht entzündliche Stoffe – Flamme

Flamme: Gefahr, Achtung

Entzündlicher Stoff

GHS-Symbol für entzündend wirkende Stoffe – Flamme über Kreis

Flamme über Kreis: Gefahr

Entzündender Stoff

GHS-Gefahrensymbol für Gase unter Druck – Gasflasche

Gasflasche: Achtung

Komprimiertes Gas

GHS-Gefahrensymbol für explosive Stoffe – Explosion mit Trümmern

Explodierende Bombe: Gefahr

Explosiver Stoff

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Unterweisungen, Schulungen und Trainings zum Thema Gefahrstoffe

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen über das notwendige Wissen verfügen, um Gefahrstoffe sicher zu handhaben. Schulen Sie sie im richtigen Umgang mit Stoffen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen. Regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse sind von großer Bedeutung, um Risiken schnell ausfindig zu machen und Unfälle zu vermeiden.
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Schutzausrüstung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen

Um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, ist die Bereitstellung der richtigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) unumgänglich. Identifizieren Sie die erforderliche PSA je nach Einsatzbereich und sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter:innen diese korrekt verwenden. Regelmäßige Überprüfungen und Austausch beschädigter PSA sind ebenfalls wichtig, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.
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Lagerung von Gefahrstoffen

Die richtige Lagerung von Gefahrstoffen ist entscheidend. Nicht alle Gefahrstoffe dürfen zusammen gelagert werden. Trennen Sie unverträgliche Stoffe voneinander und lagern Sie sie in geeigneten Behältern. Alle Informationen rund um die sichere Lagerung von Gefahrstoffen können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.
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Notfallvorsorge und -reaktion

Entwickeln Sie Notfallpläne und -verfahren, um auf Unfälle oder Ausbrüche schnell und sicher reagieren zu können. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter:innen wissen, wie sie im Notfall handeln sollen. Unfälle können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passieren. Machen Sie Erste-Hilfe-Ausrüstung leicht zugänglich. In diesem Beitrag erfahren Sie, was im Falle einer Leckage zu tun ist.
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Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Ihre Gefährdungsbeurteilung sollte kein statisches Dokument sein. Zum Gefährdungsmanagement gehört die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Beurteilung, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Entsorgung von Gefahrstoffen

Ebenso wichtig ist die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten. Dabei gilt es, Gesetze und Vorschriften einzuhalten, um Umwelt und Personen zu schützen. Worauf Sie bei der Entsorgung von Chemikalien und bei der Entsorgung von Desinfektionmitteln achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Fazit

Ein effektives Gefahrstoffmanagement ist entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Es schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter:innen, sondern trägt auch zur Einhaltung der Vorschriften bei. Investieren Sie in die Sicherheit am Arbeitsplatz – es lohnt sich. Sie benötigen Unterstützung? Kein Problem! Wir von Schäfer Shop bieten Ihnen eine umfassende Expertenberatung rund um die gesetzlichen Vorschriften des Gefahrstoffhandlings im Hinblick auf die Gesundheit am Arbeitsplatz. Doch damit nicht genug! Unser Team erstellt Ihnen individuelle Konzepte für Ihr Gefahrstofflager im Hinblick auf effiziente Betriebsabläufe für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Auf Wunsch sind wir außerdem für die regelmäßige Kontrolle und Wartung Ihres Gefahrstofflagers zuständig.