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27.10.2026 14:47
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Lärmschutz in Lagerhallen: Grenzwerte, Pflichten und Lösungen
Inhalte:
Gabelstapler, Förderanlagen und Verpackungsmaschinen gehören zum Lageralltag – und verursachen häufig Lärm. Das erschwert die Verständigung, kann die Konzentration beeinträchtigen und das Gehör belasten. Mit gezielten Maßnahmen schützen Sie Ihr Team und schaffen bessere Arbeitsbedingungen.
Wir zeigen Ihnen, welche Vorgaben gelten und wie Sie Lärm direkt an der Quelle reduzieren.
Lärm am Arbeitsplatz: Diese Grenzwerte gelten
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung unterscheidet untere und obere Auslösewerte. Die unteren Werte liegen bei 80 dB(A) Tages-Lärmexposition oder 135 dB(C) Spitzenschalldruck. Bei Erreichen dieser Werte sind Beschäftigte zu informieren und zu unterweisen; kann der untere Auslösewert trotz Lärmminderungsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist geeigneter Gehörschutz bereitzustellen. Ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) muss der Arbeitgeber das Tragen von Gehörschutz sicherstellen. Für die Kennzeichnung von Lärmbereichen und ein Lärmminderungsprogramm gelten die entsprechenden Vorgaben, wenn obere Auslösewerte überschritten werden können beziehungsweise überschritten sind.
Für Bereiche unterhalb von 80 Dezibel greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihrem Minimierungsprinzip: Der Schalldruckpegel muss so niedrig gehalten werden, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7, die je nach Tätigkeit unterschiedliche Beurteilungspegel vorsehen, von 55 Dezibel bei Tätigkeiten mit hoher Konzentrationsanforderung bis zu einer weitestmöglichen Reduzierung bei Tätigkeiten mit geringen Anforderungen an Konzentration oder Sprachverständlichkeit.
Für Bereiche unterhalb von 80 Dezibel greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihrem Minimierungsprinzip: Der Schalldruckpegel muss so niedrig gehalten werden, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7, die je nach Tätigkeit unterschiedliche Beurteilungspegel vorsehen, von 55 Dezibel bei Tätigkeiten mit hoher Konzentrationsanforderung bis zu einer weitestmöglichen Reduzierung bei Tätigkeiten mit geringen Anforderungen an Konzentration oder Sprachverständlichkeit.
Lärmschutz am Arbeitsplatz: Das müssen Sie beachten
Eine Gefährdungsbeurteilung zeigt, wie stark Ihre Mitarbeitenden Lärm ausgesetzt sind und welche Maßnahmen erforderlich sind. Je nach Exposition reichen die Pflichten von Information und Gehörschutz bis zu gekennzeichneten Lärmbereichen und arbeitsmedizinischer Vorsorge.
- Lärmexposition im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und messen
- Beschäftigte ab dem unteren Auslösewert informieren und Gehörschutz bereitstellen
- Ab dem oberen Auslösewert Tragepflicht für Gehörschutz durchsetzen
- Lärmbereiche kennzeichnen und ein Lärmminderungsprogramm aufstellen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten beziehungsweise veranlassen
Wo in Lagerhallen Lärm entsteht
In Lagerhallen entstehen Geräusche oft an mehreren Stellen gleichzeitig. Gabelstapler und elektrische Hubwagen erzeugen Betriebsgeräusche durch Antrieb, Hydraulik und Bodenkontakt. Hinzu kommen Förderbänder, Rollenbahnen und Verpackungsmaschinen. Wer diese Quellen kennt, kann gezielter gegensteuern.
Auch die Raumakustik spielt eine Rolle. Harte Flächen aus Beton, Stahl oder Glas reflektieren Schall. So kann der Nachhall in großen Hallen die Geräuschbelastung zusätzlich erhöhen.
Auch die Raumakustik spielt eine Rolle. Harte Flächen aus Beton, Stahl oder Glas reflektieren Schall. So kann der Nachhall in großen Hallen die Geräuschbelastung zusätzlich erhöhen.
So reduzieren Sie Lärm in Ihrer Lagerhalle
Setzen Sie möglichst direkt an der Lärmquelle an: Regelmäßig gewartete Maschinen, lärmarme Rollen und Transportmittel oder geräuschärmere Geräte bei Neuanschaffungen können die Belastung senken. Einhausungen und Schallschutzkabinen schirmen beispielsweise Kompressoren und andere laute Anlagen ab. Welche Lösung passt, hängt von Geräuschquelle, Arbeitsablauf und Hallengeometrie ab.
Akustikelemente an Wänden und Decken verkürzen den Nachhall und verbessern die Verständigung. Organisieren Sie besonders laute Tätigkeiten nach Möglichkeit zeitlich oder räumlich getrennt. Reichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, ergänzt geeigneter Gehörschutz das Schutzkonzept. So greifen Lärmminderung, Organisation und persönlicher Schutz sinnvoll ineinander.
Akustikelemente an Wänden und Decken verkürzen den Nachhall und verbessern die Verständigung. Organisieren Sie besonders laute Tätigkeiten nach Möglichkeit zeitlich oder räumlich getrennt. Reichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, ergänzt geeigneter Gehörschutz das Schutzkonzept. So greifen Lärmminderung, Organisation und persönlicher Schutz sinnvoll ineinander.
FAQ: Häufige Fragen zum Lärmschutz in Lagerhallen
Ab wann muss Gehörschutz bereitgestellt werden?
Wenn die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) oder 135 dB(C) trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz bereitstellen. Ab 85 dB(A) oder 137 dB(C) muss er sicherstellen, dass dieser getragen wird.
Muss der Arbeitgeber den Lärmpegel im Lager messen lassen?
Der Arbeitgeber muss die Lärmexposition im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fachkundig ermitteln und beurteilen. Lässt sich die Einhaltung der Auslösewerte nicht zuverlässig einschätzen, sind Messungen erforderlich.
Welche technischen Maßnahmen senken den Lärmpegel im Lager am schnellsten?
Einhausungen und Schallschutzkabinen direkt an lauten Maschinen wirken am unmittelbarsten. Schallabsorbierende Akustikelemente an Wänden und Decken reduzieren zusätzlich den Nachhall in der gesamten Halle.
Reicht Gehörschutz allein aus, um die Vorschriften zu erfüllen?
Nein. Gehörschutz ist die letzte Schutzstufe. Vorrangig müssen technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung ausgeschöpft werden, bevor persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommt.
Fazit
Weniger Lärm schützt das Gehör, erleichtert Absprachen und unterstützt konzentriertes Arbeiten. Prüfen Sie zunächst die Belastung und gehen Sie Geräuschquellen gezielt an. Ergänzen Sie technische Lösungen durch klare Abläufe und erforderlichen Gehörschutz – für einen sichereren Lageralltag.
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