Geändert am : 12.05.2025 12:16
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Wie Sie Reinigungsmittel entsorgen: Tipps und Empfehlungen

Sie führen einen Betrieb und haben über Zeit Reste von Reinigungsmitteln angesammelt? Oder planen Sie einen Umstieg auf ein neues, effizienteres Reinigungsprodukt? Da zahlreiche Mittel chemische Substanzen enthalten, ist eine Entsorgung über den Hausmüll nicht erlaubt.

Eine fachgerechte Entsorgung ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, um Strafen zu vermeiden, sondern trägt auch aktiv zum Umweltschutz bei. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten sich Ihnen für die ordnungsgemäße Entsorgung von Reinigungsmitteln bieten.

Kategorisierung von Reinigungsmitteln

Egal ob Industrie, Büro, Hotel oder Restaurant: In jedem Betrieb benötigt es Reinigungsmittel, um für eine saubere und gesunde Umgebung zu sorgen. Ganz allgemein wird unter Reinigungsmitteln jeder Reiniger verstanden, den Sie aus dem Alltag kennen: Allzweckreiniger, Geschirrspülmittel, Glasreiniger, Waschmittel oder spezielle Ausführungen für Entkalkungen, Teppiche etc.

Eine der wichtigsten Unterscheidungen bei der Entsorgung von Reinigungsmitteln ist die Kategorisierung von umweltfreundlich in umweltschädlich:

  • Umweltfreundliche Reinigungsmittel: Enthalten biologisch abbaubare und natürliche Inhaltsstoffe, die weder die Umwelt belasten noch gesundheitsschädlich sind. Sind zudem oft in recyclebaren Verpackungen erhältlich.
  • Umweltschädliche Reinigungsmittel: Enthalten aggressive Chemikalien wie Bleichmittel und Ammoniak. In einigen Fällen sind sie notwendig, etwa bei hartnäckigen Verschmutzungen oder zur Desinfektion (siehe dazu auch: Desinfektionsmittel richtig entsorgen). Diese Mittel sind nicht biologisch abbaubar und schaden bei falscher Entsorgung der Umwelt sowie der menschlichen Gesundheit. Diese Reinigungsmittel sollten Sie niemals über den Hausmüll entsorgen!

Reinigungsmittel und das Mindesthaltbarkeitsdatum

Ein Anlass, warum Betriebe große Putzmittelbestände entsorgen wollen, ist ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Sie kennen das MHD sicher von Lebensmitteln: Es befindet sich auf der Verpackung und gibt an, wie lang das Produkt noch genießbar ist, bevor es schimmelt oder gärt etc.

Bei Reinigungsmitteln wird ebenfalls ein MHD angegeben, obwohl sie nicht wirklich „schlecht“ werden können. Durch die Chemikalien ist kein Schimmelbefall oder Ähnliches möglich. Einzig das Verschwinden von Düften oder eine geminderte Wirkung sind nach Ablauf des MHDs möglich.

Achtung: Das gilt allerdings nicht für andere Chemikalien, die beispielsweise in Industrie und Laboren Anwendung finden. Informieren Sie sich hier zur speziellen Entsorgung von Chemikalien.

Kennzeichnungen von Reinigungsmitteln

Umweltschädliche Reinigungsmittel sind auf der Verpackung mit eindeutigen Symbolen versehen, die auf Risiken bei der Nutzung sowie Gefahren bei der Entsorgung hinweisen. Dafür werden die Kennzeichnungen der Vereinten Nationen für chemische Stoffe und Gemische genutzt (kurz: GHS), welche EU-weit gelten. Je nach Art Ihres Betriebs benötigen Sie herkömmliche oder spezielle Reinigungsmittel, welche diese Eigenschaften besitzen können.

Die wichtigsten Kennzeichnungen für Reinigungsmittel sind hierbei:

  • Leicht- oder Hochentzündlich
  • Brandfördernd
  • Ätzend
  • Umweltgefährdend
  • Explosionsgefahr
  • Gesundheitsschädlich und Gesundheitsgefährdend
  • Giftig/Tödlich

Gesetzliche Vorgaben für die Entsorgung von Reinigungsmitteln

Wenn Sie umweltschädliche Reinigungsmittel entsorgen, egal in welchem Umfang, muss dies über den Sondermüll erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass Umwelt und auch menschliche Gesundheit geschützt werden. Die Entsorgung über das Abwasser oder den Restmüll ist nicht erlaubt, da es mit Risiken einhergeht:

  • Entsorgung über Abwasser: Umweltschädigende Reinigungsmittel haben oft eine hohe Konzentration an Chemikalien, die ätzende, giftige oder entflammbare Eigenschaften haben. Über das Abwasser gelangen sie in das Grundwasser und richten Schaden für Mensch und Natur an. Zudem haben Klärwerke dadurch oft Probleme mit den Reinigungsprozessen.
  • Entsorgung über Restmüll: Selbst wenn Behälter verschlossen bleiben, können Reinigungsmittel bei der Entsorgung über den Restmüll auslaufen. Somit treten die Chemikalien aus und gelangen in die Atemluft, womit sie Atemwegserkrankungen verursachen können.

Die fachgerechte Entsorgung von Reinigungsmitteln ist gesetzlich geregelt. Für Sie als Unternehmen drohen also bei falscher Entsorgung rechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften sind:

  • Abfallrecht: Regelt die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen und enthält Vorschriften zur Vermeidung von falscher Beseitigung umweltschädlicher Abfälle.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit gefährlichen Chemikalien, einschließlich Lagerung und Entsorgung.
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Fördert die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien, um die Menge an Abfall zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen. Zudem trifft es Vorschriften, wie Abfälle getrennt werden müssen.

>Wie und wo entsorgt man Reinigungsmittel?

Es bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten, umweltschädliche Reinigungsmittel über den Sondermüll zu entsorgen. Die gängigsten sind:

  • Entsorgung über Wertstoff- oder Recyclinghöfe: Oftmals nehmen Recyclinghöfe Schadstoffe entgegen. Informieren Sie sich vorher und nehmen Sie Kontakt auf, sollten Sie größere Mengen entsorgen wollen.
  • Schadstoff-Sammelstellen: In nahezu jeder Stadt existieren Sammelstellen, zu denen Sie umweltschädliche Reinigungsmittel bringen können. Einige Angebote umfassen zusätzlich einen mobilen Dienst, der die Reinigungsmittel bei Ihnen abholt.
  • Rücksendung an Hersteller: Einige Hersteller bieten Rücknahmeprogramme für ihre Produkte an. Fragen Sie hierfür direkt beim Hersteller nach.

Überlegen Sie, welche die am besten geeignete Variante für Sie ist. Haben Sie einen hohen Restbestand an Reinigungsmitteln, kann sich auch ein mobiler Service lohnen, der zu Ihnen kommt. Achten Sie auch auf Folgendes:

  • Kategorisieren Sie vor der Abgabe die Abfälle anhand der GHS-Symbole oder Sicherheitsdatenblätter.
  • Lagern Sie die Reinigungsmittel in der Originalverpackung, damit sie von allen Personen richtig klassifiziert werden.
  • Sorgen Sie für einen sicheren Transport, bei dem die Reinigungsmittel nicht auslaufen können.

Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung?

Die Entsorgung über Sammelstellen oder Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen ist bei kleinen Beständen meist kostenfrei oder kostet Sie eine kleine Gebühr. Bei größeren Mengen steigen die Entsorgungskosten in der Regel an. In dem Fall sollten Sie vorher Rücksprache halten.

Gefahren der falschen Entsorgung von Reinigungsmitteln

Eine falsche Entsorgung und damit einhergehende Umweltverschmutzung sollten Sie unbedingt vermeiden. Aufgrund von umweltschädigenden Chemikalien können langanhaltende Folgen entstehen. Die betreffen:

  • Grundwasser: Gelangen Chemikalien aus Reinigungsmitteln ins Grundwasser oder andere Gewässer, verunreinigen sie das Trinkwasser und schädigen Ökosysteme.
  • Boden: Chemikalien aus Reinigungsmitteln können in den Boden eindringen und diesen kontaminieren. Das kann der Bodenfruchtbarkeit und Pflanzen schaden.
  • Luft: Dringt eine große Menge giftiger Dämpfe in die Luft, kann dies zu Schäden der Ozonschicht und Smogbildung führen.
  • Gesundheitsrisiken für Menschen: Über die Luft können Atemwegserkrankungen erfolgen. Kommen Personen zufällig mit falsch entsorgten Chemikalien in Kontakt, kann dies zu Hautreizungen führen. Trinkwasserverunreinigungen verursachen ebenfalls Krankheiten.
  • Gesundheitsrisiken für Tiere: Tiere, die mit kontaminierten Böden oder Wasser in Kontakt kommen, können ebenfalls gesundheitliche Schäden erleiden.

Rechtliche Konsequenzen

Bereits bei falscher Mülltrennung kann ein Bußgeld fällig werden. Dazu verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Liegt eine illegale Müllentsorgung vor, gilt dies als Straftat. Das Wichtigste dazu:

  • Falsche Mülltrennung kann bis zu EUR 2.500 Strafe geahndet werden.
  • Gewerbetreibende werden aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht in der Regel härter bestraft als Privatpersonen.
  • Zur illegalen Müllentsorgung zählt das Abladen von Müll an nicht dafür vorgesehenen Orten (hier greift das Kreislaufwirtschaftsgesetz). Auch das Abstellen von Müll neben vollen Containern ist nicht legal.
  • Wenn durch illegale Müllentsorgung Luft, Boden oder Gewässer verschmutzt werden, gilt dies als Straftat.
  • Die Höhe der Bußgelder variieren je nach Bundesland und werden von der Gefährlichkeit des Mülls sowie dessen Menge bestimmt und können bis zu 100.000 EUR ausfallen. Für harte Vergehen können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Bewusster Kauf von Reinigungsmitteln

Nicht nur, dass die Entsorgung von Reinigungsmitteln mit Chemikalien mit Mühe verbunden ist, sie stellen generell ein Risiko für die Umwelt dar. Je nach Betrieb, den Sie führen, lässt sich die Nutzung schwer vermeiden. Allerdings können Sie in vielen Fällen zu nachhaltigen Alternativen greifen und somit ein umweltbewusstes Denken im Betrieb stärken.

Halten Sie Ausschau nach Reinigungsmitteln, die mit Kennzeichnungen wie „Bio“ oder „Öko“ versehen sind. Reste können Sie ganz einfach über den Restmüll entsorgen. Zudem können Sie überlegen, auf Hausmittel zurückzugreifen. Ein paar Anregungen:

  • Umweltfreundlicher Universalreiniger eignet sich für alle Arten von Schmutz in sämtlichen Räumen oder Oberflächen
  • Essigreiniger und Zitronensäure entfernen Keime effektiv und sorgen für angenehme Gerüche
  • Umweltfreundliches Spülmittel reicht zum herkömmlichen Spülen von Geschirr aus
  • Waschsoda bietet eine wirksame Alternative für die Beseitigung

Welche Reinigungsmittel brauche ich?

Ein nachhaltiges Bewusstsein beginnt damit, zu verstehen, welche Art von Hygiene in Ihrem Betrieb erforderlich ist und welche Reinigungsmaßnahmen demnach nötig sind. Auf dieser Grundlage können Sie gezielt die passenden Reinigungsmittel auswählen.

Schauen Sie sich dafür auch unsere folgenden Ratgeber an: